Inhalt dieses Beförderungsvertrages ist die einmalige Beförderung einer Person in einem Heißluftballon. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung versichert. Zusätzlich besteht eine für Luftfahrtunternehmen gesetzlich geforderte Unfallversicherung Bestandteil dieses "Beförderungsvertrages" sind auch die nachfolgenden Beförderungsbestimmungen" und das Befolgen der Hinweise im "Merkblatt zum Traum vom Fahren“.
1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der auf der Vorderseite eingetragene Passagier.
2. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
3. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
4. Eine Haftung für mitgenommenes Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen.
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